Wurzelbehandlung

Die Pulpa (Zahnnerv) ernährt den Zahn. Ohne diese Versorgung wird der Zahn spröde und brüchig. Trotz der vitalen Funktion dieser Pulpa kann – meist wegen Karies, einer Entzündung oder durch Schädigung des Nervs infolge Unfalls – deren Behandlung oder gar Entfernung nötig werden. Wenn immer möglich, wird der Zahnarzt versuchen, die Pulpa und damit den Zahn «am Leben» zu erhalten. Ist dies nicht mehr möglich, so muss die Pulpa gänzlich aus Zahnkrone und Zahnwurzel entfernt werden. Der «tote» Zahn bleibt dabei im Kiefer, ohne dass er weitere Beschwerden verursacht.

Bei der eigentlichen Wurzelbehandlung wird das Nervengewebe mit winzigen Feilen aus den Wurzelkanälen geschabt. Sind die Kanäle sauber, werden sie mit einer sterilen, selbsthärtenden Paste versiegelt.

 

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Die Schwierigkeit der Behandlung liegt darin, dass der Zahnnerv nicht immer in einem einzigen, gerade verlaufenden Kanal liegt. Meist sind mehrere, oft stark verzweigte Kanälchen vorhanden, die zudem Biegungen aufweisen können. Hier ist die Arbeit mit der Feile ausserordentlich heikel. Als Hilfsmittel kann ein Operationsmikroskop eingesetzt werden. Finden sich feinste Kanalabzweigungen in der Wurzelspitze, so wird der Zahnarzt diese Spitze kappen (Wurzelspitzenresektion), um spätere Infektionen – und damit auch Schmerzen für den Patienten – zu vermeiden.

 

Wurzelbehandlung

 

 

Muss der Zahnnerv, z.B. wegen Karies oder wegen eines Unfalls, entfernt werden, so werden zunächst die Eingänge zu den Wurzelkanälen freigelegt. Die Pulpa wird mit nadelförmigen Instrumenten entfernt und der Wurzelkanal erweitert (links). Das Instrument muss bis zur Wurzelspitze vordringen, was mittels eines Röntgenbildes kontrolliert wird. Eine rote Scheibe (Mitte) dient als Distanzmarke für die Arbeiten mit den nachfolgenden Instrumenten. Der erweiterte Wurzelkanal wird mit sterilem Material gefüllt. Das Röntgenbild (rechts) zeigt, dass die Wurzelfüllung den Kanal an der Wurzelspitze dicht verschliesst. Jetzt kann die Zahnkrone wieder aufgebaut werden.

 

 

 

 

Quelle: SSO, Schweizer Zahnärzte Gesellschaft

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